Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. ZBM-Fischer


Geltung:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag (Leistung, Lieferung und Angebote) zwischen der Fa. ZBM-Fischer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Fa. ZBM-Fischer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB’s gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende schriftliche Regelung getroffen haben.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Fa. ZBM-Fischer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

Eigentumsvorbehalt:

Von der Fa. ZBM-Fischer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum dieser, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Fa. ZBM-Fischer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

 

Gewährleistung:

Die Fiirma ZBM-Fischer gewährleistet eine fehlerfreie Ware und Ausführung der Arbeiten nach gültigem Stand der Technik und Vorschriften. Die Gewährleistung für Artikel und Leistungen beträgt 24 Monate ab Übergabedatum.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäßen Einbau der Teile durch Dritte, nicht sachgemäßer oder verwiesener Beanspruchung oder Nutzung, nach- oder unzulässige Behandlung und/oder Pflege, oder Mängel durch natürliche Abnutzung. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche oder Mängelrügen aufgrund handesüblicher Abweichungen in Farbe, Fertigungsqualität und Ausführung. Bei unabgesprochener unnotwendiger Weiternutzung des Vertragsgegenstandes nach Mängelanzeige, beschränkt sich die Gewährleistung nur auf den angezeigten Mangel, jedoch nicht auf resultierende Folgeschäden.

 

 

Nacherfüllung:

Ist eine von der Fa. ZBM-Fischer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Als offensichtlich gilt ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie innerhalb 5 Tagen nach Eingang oder Einbau schriftlich erfolgt. Im Gewährleistungsfall ist seitens des Auftraggebers eine angemessene Zeit zur Behebung oder Nachbesserung zu geben. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Fa. ZBM-Fischer nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers, in Absprache mit diesem, mindern. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des selben zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Fa. ZBM-Fischer behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate mit Fristbeginn als Lieferung der Sache. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

 

 

Haftungsbeschränkung:

Die Haftung der Fa. ZBM Fischer für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt. Die Fa. ZBM-Fischer haftet nicht für weitergehende Ansprüche, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, welche nicht am Liefergegentand selbst entstanden sind. Bei fahrlässiger vertragswesentlicher Pflichtverletzung durch die Fa. ZBM-Fischer, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf ein typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

 

 

Rechnungen und Zahlungen:

Alle angegebenen Preise sind Endpreise, welche die derzeit gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% beinhalten.

Rechnungen der Fa. ZBM-Fischer gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich widersprochen wird.

Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung per Überweisung unmittelbar und ohne Abzug fällig, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen, wobei hier der Zahlungseingang auf dem Empfänger-Konto gilt.

 

 

Umtausch:

Alle Sonderanfertigungen für Tor- und Zaunanlagen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierung oder Änderung des Auftrages ist nach begonnener Fertigung nicht mehr möglich und der Besteller ist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Technische Änderungen des Bestellers sind nur möglich, insofern noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde, bedürfen jedoch der Schriftform und Zustimmung der Fa. ZBM-Fischer. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich.

 

 

Haftung für Inhalte und Links:

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Urheberrecht:

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Datenschutz: 

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